Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht Mönchengladbach

Verkehrsstraftaten sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar.

Schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, sodass die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen kann.

Weitere Folgen können sein: Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit und Eintrag im Verkehrszentralregister (Punkte, Vermerke). Ferner wird im Straßenverkehr der Führerschein unter Umständen von der Polizei beschlagnahmt (Einziehungsgegenstand). In bestimmten Fällen werden auch Tatmittel (z. B. Tatfahrzeug) eingezogen.

Tatbestände sind unter anderem:

  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahrt unter Drogeneinwirkung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

 

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