Wir beraten eine Vielzahl von unterschiedlicher Unternehmungen im Unternehmensrecht sowie im Kündigungsschutzrecht.
Zu unseren regelmäßigen Mandanten zählen Autohäuser,
Lackierbetriebe, Handwerksbetriebe, Ausländische Tochterunternehmen,
Handelshäuser, Freiberufler und diverse mittelständische
Unternehmen.
Da wir spezialisiert für Sie tätig sein wollen, bestimmt
Ihr Bedarf den Ansprechpartner.
Für weitere Informationen steht Ihnen daher zunächst der
Anwalt Ihres Vertrauens gerne zur Verfügung.