Einer unserer Kanzleischwerpunkte liegt im Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht und bei allen Rechtsfragen "rund ums Auto".
Der Rechtssuchende, der ein verkehrsrechtliches Problem hat, erwartet
schnell auf Anwälte zurückgreifen zu können, die alle Aspekte des
Verkehrsgeschehens überblicken und ihren Mandanten einen "Rundum-Service"
aus einer Hand anbieten können.
Dieses erfordert aber neben praktischer Erfahrung ein beträchtliches
Spezialwissen. Dies gilt insbesondere, damit Ansprüche gegen das
sogenannte Schadensmanagement der Versicherungen durchgesetzt werden
können. Ohne die entsprechende Kompetenz kann dem Bestreben der
Versicherer die Unfallschadensabwicklung zu Lasten der Anspruchsteller
nach ihren Vorstellungen zu gestalten, nicht tatkräftig entgegengewirkt
werden.
Das gilt umso mehr seit die Rechtsprechung im Verkehrszivilrecht
immer unübersichtlicher und komplizierter geworden ist (z.B. fiktive
Schadensabrechnung, Haushaltsführungsschaden u.a.).
Zum Verkehrsrecht gehört auch das Verkehrsstrafrecht und das
Ordnungswidrigeitsverfahren. Auch bei der Vertretung in diesen Verfahren
stehen wir Ihnen mit unserere Erfahrung gerne zur Seite.
Informationen zur ADAC-Vertragsanwaltschaft finden Sie unter http://krall.adac-vertragsanwalt.de
Ihr Ansprechpartner Herr
Rechtsanwalt Krall ist parallel zu seiner Spezialisierung
im Verkehrsrecht Vertragsanwalt des ADAC.
Ebenso steht Ihnen Frau Angela Krall als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwalt Verein) zur Verfügung.