Interview mit Herrn Rechtsanwalt Krall zum A3-Pannen-Blitzer

08.02.2017

Das vom RP Online geführte Interview mit Herrn Rechtsanwalt Krall beschäftigt sich mit der Frage, ob und wie sich Betroffene des A3-Pannen-Blitzer rechtlich zur Wehr setzen können.

In dem Interview wird festgestellt, dass Geschädigte umgehend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben und die Einstellung des Verfahrens beantragen sollten.


Hier können Sie den ganzen Artikel nachlesen.

ADAC-Vertragsanwaltschaft

Mehr Informationen finden Sie unter krall-moenchengladbach.adac-vertragsanwalt.de

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