Wir beraten eine Vielzahl von unterschiedlicher Unternehmungen im Unternehmensrecht sowie im Kündigungsschutzrecht.
Zu unseren regelmäßigen Mandanten zählen Autohäuser, Lackierbetriebe, Handwerksbetriebe, Ausländische Tochterunternehmen, Handelshäuser, Freiberufler und diverse mittelständische Unternehmen.
Da wir spezialisiert für Sie tätig sein wollen, bestimmt Ihr Bedarf den Ansprechpartner.
Für weitere Informationen steht Ihnen daher zunächst der Anwalt Ihres Vertrauens gerne zur Verfügung.
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