Rechtsanwältin Angela Krall ist insbesondere auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Erbrechts und allgemeinen Zivilrechts tätig.
Neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin seit dem Jahr 1988 war sie langjährige Beraterin der Treuhandliegengesellschaft (TLG), die die Privatisierung von Grundstücken in der ehemaligen DDR zur Aufgabe hatte.
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verkehrssrecht. Frau Rechtsanwältin Krall ist Fachanwältin für Verkehrsrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssrecht im deutschen Anwaltsverein.
Auf Grund ihrer regelmäßigen Tätigkeit als amtlich bestellte Notarvertreterin in den Jahren 1989 bis 2003 verfügt sie über spezielle Kenntnisse im Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht.
Über uns
Das Team der Kanzlei Krall & Paulussen Rechtsanwälte freut sich auf Sie.
Mehr Informationen finden Sie unter krall.adac-vertragsanwalt.de