Zum Immobilienrecht gehören alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundbesitz stehen.
Hierzu gehört u.a. der Erwerb eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung, die Vermietung oder Verpachtung eines Hauses oder einer Wohnung, die Bebaubarkeit eines Grundstückes, die Mängelansprüche am Bau, die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als auch die Konflikte, die aus bereits abgeschlossenen notariellen Kaufverträgen entstehen.
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